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   BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96   

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BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96 (https://dejure.org/1996,2635)
BayObLG, Entscheidung vom 28.11.1996 - 2Z BR 81/96 (https://dejure.org/1996,2635)
BayObLG, Entscheidung vom 28. November 1996 - 2Z BR 81/96 (https://dejure.org/1996,2635)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1173
  • DNotZ 1997, 337
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96
    Daneben kann nach der Erklärung der Auflassung das sich hieraus ergebende Anwartschaftsrecht des Berechtigten (vgl. BGHZ 49, 197, 203; 106, 108, 111; Demharter Anh. zu § 26 Rn. 53; Haegele/Schöner/Stöber Rn. 1599) gepfändet werden; auch diese Pfändung kann im Grundbuch bei der Auflassungsvormerkung vermerkt werden (Demharter Anh. zu § 26 Rn. 55; Haegele/Schöner-Stöber Rn. 1594 und 1601).

    Denn D. hat sein Anwartschaftsrecht aus der Auflassung zu notarieller Urkunde vom 21.9.1995 unbedingt an die Beteiligten zu 1 übertragen; die Pfändung des Anwartschaftsrechts konnte aufgrund des Pfändungsbeschlusses vom 21.9.1995, der dem Schuldner frühestens am 27.9.1995 zugestellt wurde (vgl. zur Pfändung des Anwartschaftsrechts aus der Auflassung BGHZ 49, 197, 203 ff., Demharter Anh. zu § 26 Rn. 54) nicht mehr wirksam werden, da zu diesem Zeitpunkt das gepfändete Recht nicht mehr dem Vollstreckungsschuldner zustand.

  • BGH, 20.06.1966 - IV ZB 60/66

    Form einer Einwilligungserklärung des Jugendamts

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96
    Die Behörde kann ihre Erklärungen in eigenen Angelegenheiten selbst ausstellen, auch soweit es um in ihren Amtsbereich fallende Privatrechtsgeschäfte geht (BGHZ 45, 362, 366; BayObLGZ 1954, 322, 329 f.; Meikel/Brambring GBR 7. Aufl. § 29 Rn. 115).
  • BayObLG, 24.04.1986 - BReg. 2 Z 27/85

    Eintragungsersuchens einer nicht siegelführenden Teilnehmergemeinschaft in der

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96
    Die Beifügung des Siegels oder Stempels enthebt das Grundbuchamt der Pflicht, die Ordnungsmäßigkeit der Erklärung und die Vertretungsbefugnis der Unterzeichnenden weiter zu überprüfen (BayObLGZ 1986, 86, 88 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96
    Daneben kann nach der Erklärung der Auflassung das sich hieraus ergebende Anwartschaftsrecht des Berechtigten (vgl. BGHZ 49, 197, 203; 106, 108, 111; Demharter Anh. zu § 26 Rn. 53; Haegele/Schöner/Stöber Rn. 1599) gepfändet werden; auch diese Pfändung kann im Grundbuch bei der Auflassungsvormerkung vermerkt werden (Demharter Anh. zu § 26 Rn. 55; Haegele/Schöner-Stöber Rn. 1594 und 1601).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92

    Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks;

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96
    vom 21.9.1995 von D. an die Beteiligten zu 1 abgetreten worden; die Abtretung war noch nach Erklärung der Auflassung möglich (BGH NJW 1994, 2947 f.).
  • BayObLG, 31.10.1984 - BReg. 2 Z 124/84

    Pfändung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96
    Die Pfändung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach den § 829 Abs. 1, §§ 846, 848 Abs. 1 und 2 ZPO kann im Wege der Grundbuchberichtigung bei der für den Berechtigten des Anspruchs und Vollstreckungsschuldner eingetragenen Auflassungsvormerkung vermerkt werden (BayObLG Rpfleger 1985, 58 f.; Demharter GBO 21. Aufl. Anh. zu § 26 Rn. 50; Haegele/Schöner/Stöber Rn. 1598).
  • BayObLG, 24.09.1985 - BReg. 2 Z 28/85

    Verpfändung eines Eigentumsverschaffungsanspruchs

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96
    Der Anspruch kann auch noch nach der Erklärung der Auflassung gepfändet werden, solange diese nicht in das Grundbuch eingetragen worden ist (BayObLGZ 1985, 332, 335 m.w.N. für die Verpfändung; Demharter Anh. zu § 26 Rn. 56; Haegele/Schöner/Stöber Rn. 1585).
  • BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66

    Pfändungspfandrecht am Miterbenanteil - Reichweite des Verfügungsverbotes des

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96
    (1) Die Eintragung der Beteiligten zu 1 aufgrund der Auflassung vom 24.8.1994 und der Abtretung der Rechte aus dieser Auflassung am 21.9.1995 hätte für sich genommen nicht zum Erlöschen des Pfändungspfandrechs geführt, auch wenn die Abtretung trotz der Pfändung des Anspruchs wirksam gewesen ist (vgl. BGH NJW 1968, 2059 f.; Stein-Jonas/Brehm ZPO 21. Aufl. Rn. 90, Zöller/Stöber ZPO 19. Aufl. Rn. 18, jeweils zu § 829).
  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94

    Zur Löschung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96
    Soll die Erklärung Grundlage für eine Eintragung (Löschung) im Grundbuch sein, bedarf sie der notariell beglaubigten Form (vgl. BayObLGZ 1995, 103, 105 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 14/75
    Auszug aus BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96
    Die Vereinigten Sparkassen des Landkreises P. sind nach Art. 3 des Gesetzes über die öffentlichen Sparkassen (BRS 2025-1-E) rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts und Behörden im Sinn von § 29 Abs. 3 GBO (vgl. BayObLGZ 1975, 227, 232).
  • BayObLG, 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83

    Zur Löschung des Verpfändungsvermerksbei der Auflassungsvormerkung

  • OLG Zweibrücken, 30.10.2000 - 3 W 227/00

    Grundbucheintragung - Behördenerklärung - Unterschrift - Zweifel an

    Nach § 1 des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz vom 1. April 1982 (BS 76-3) sind die von den kommunalen Gebietskörperschaften oder von Zweckverbänden (Errichtungsgewährträger) errichteten Sparkassen rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts und als solche öffentliche Behörden (vgl. BGH NJW 1963, 1630, 1631; BayObLG Rpfleger 1975, 315, 316; DNotZ 1997, 337).
  • OLG Hamm, 11.03.2008 - 15 W 60/07

    Beurkundungsgebühren für eine sog. Schubladenlösung

    Beide Rechte stehen dem Erwerber unabhängig voneinander zu (vgl. etwa MK/BGB-Kanzleiter, 4. Aufl., § 925, Rdnr. 41; Staudinger-Pfeifer, BGB, 2004, § 925, Rdnr. 142; Senat FGPrax 2008, 9; BayObLG NJW-RR 1997, 1173).
  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 15 W 298/07

    Trotz Pfändung des Anwartschaftsrechts auf Rückauflassung durch den

    Es ist anerkannt, dass ein Gläubiger neben einem etwaigen Anwartschaftsrecht wahlweise oder ergänzend auch den schuldrechtlichen Eigentumsübertragungsanspruch pfänden kann (BayObLG NJW-RR 1997, 1173).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2007 - 3 Wx 145/07

    Eintragungsfähigkeit der Pfändung einer Auflassungsvormerkung

    Letzteres ist nicht nur dann der Fall, wenn der Pfändungsgläubiger die Löschung bewilligt, sondern auch dann, wenn hinsichtlich dieses Vermerks die Unrichtigkeit des Grundbuchs gem. §§ 22 Abs. 1, 29 GBO nachgewiesen ist (BayObLG NJW-RR 1997, S. 1173 m.w.Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 06.08.2020 - 15 W 2066/20

    Antrag auf Eigentumsumschreibung eines Pfandgläubigers eines Anwartschaftsrechtes

    Insofern kann dahinstehen, ob aus der Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs, der auch bei erklärter Auflassung bis zur Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch fortbesteht (BayObLG, Beschluss vom 28.11.1996 - 2Z BR 81/96 -, juris Rn. 9), eine Antragsberechtigung des Finanzamtes resultieren würde.
  • OLG München, 10.06.2014 - 34 Wx 167/14

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Vorlage eines

    Ein derartiger Bedingungseintritt ist jedoch regelmäßig in öffentlicher Urkunde (§ 29 Abs. 1 Satz 2 GBO) nachzuweisen (BayObLG NJW-RR 1997, 1173; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 156; siehe zum Unrichtigkeitsnachweis auch Demharter § 22 Rn. 42).
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